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   KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08   

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https://dejure.org/2008,8419
KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08 (https://dejure.org/2008,8419)
KG, Entscheidung vom 23.12.2008 - 18 UF 156/08 (https://dejure.org/2008,8419)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 18 UF 156/08 (https://dejure.org/2008,8419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörung der Kinder im sog. Berliner "Beschleunigten Familienverfahren"; Gewährung rechtlichen Gehörs nach Anhörung der Kinde

  • Judicialis

    FGG § 50b; ; GG Art 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50b; GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörung der Kinder im sog. Berliner "Beschleunigten Familienverfahren"; Gewährung rechtlichen Gehörs nach Anhörung der Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1012
  • FamRZ 2009, 1428
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04

    Begründungszwang im befristeten Beschwerdeverfahren betreffend einer Entscheidung

    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08
    Eines Antrags auf Zurückverweisung bedarf es im FGG-Verfahren nicht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2005, 1921).
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08
    Schwerwiegende Gründe, die es geboten erscheinen lassen, von einer persönlichen Anhörung der Kinder abzusehen, liegen aber im Rahmen einer vorzunehmenden Interessenabwägung z.B. nur dann vor, wenn durch die Anhörung das Kind aus seinem seelischen Gleichgewicht gebracht wird und eine Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes zu besorgen ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1130/1131; Engelhard in Keidel/Kunze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 50 b FGG Nr. 27 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08
    Es ist jedoch allgemein anerkannt ( vgl. Zöller - Philippi, ZPO, 27. Auflage, § 621e ZPO Rdn 76 m. w. N. ), dass eine Zurückverweisung auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei wesentlichen Verfahrensmängeln in entsprechender Anwendung des § 538 ZPO möglich ist (BGH, FamRZ 1982, 152).
  • OLG Frankfurt, 14.01.1999 - 3 UF 309/98

    Persönliche Anhörung im Verfahren betreffen das Umgangsrecht

    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08
    Für eine Entscheidung in einem Umgangsrechtsverfahren gilt § 50 b FGG auch unter Berücksichtigung seines Zusammenspiels mit § 52 Abs. 1 FGG nach ständiger Rechtsprechung des Senats gleichermaßen ( BVerfGK 6, 57-61; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 617; OLG Sachsen Anhalt, jurisPRextra 2007, 153), da für die Entscheidung nach § 1684 BGB Neigungen, Bindungen und der Kindeswille in aller Regel ebenfalls von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05

    Keine Verkennung der Anforderungen Art 6 Abs 2 an die Berücksichtigung des

    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08
    Für eine Entscheidung in einem Umgangsrechtsverfahren gilt § 50 b FGG auch unter Berücksichtigung seines Zusammenspiels mit § 52 Abs. 1 FGG nach ständiger Rechtsprechung des Senats gleichermaßen ( BVerfGK 6, 57-61; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 617; OLG Sachsen Anhalt, jurisPRextra 2007, 153), da für die Entscheidung nach § 1684 BGB Neigungen, Bindungen und der Kindeswille in aller Regel ebenfalls von Bedeutung sind.
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